Kosten für Leistungen der Rechtsanwälte Beumer & Tappert
Die Vergütung richtet sich, wenn nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wird, nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Falls es Ihnen nicht möglich ist, die Kosten des Verfahrens aus eigenen finanziellen Mitteln zu bestreiten, besteht die Möglichkeit Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe bei Gericht zu beantragen. Den Beratungshilfeschein erhalten Sie bei ihrem zuständigen Amtsgericht. Für die Wahrnehmung eines Beratungstermins bringen Sie bitte den Beratungshilfeschein und ihren Eigenanteil (i.H.v. € 15,-) zu dem Beratungstermin mit. Die Beantragung des Beratungshilfeschein über uns wird von uns nicht angeboten.
Bitte beachten Sie, dass auch bei bewilligter Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe nicht das gesamte Kostenrisiko eines gerichtlichen Verfahrens abgesichert ist. Einzelheiten können Sie dem Formular Prozesskostenhilfe entnehmen.